- Zweck und rechtliche Grundlage
Spielbank Chemnitz ist verpflichtet, die Identität aller Nutzerinnen und Nutzer vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zuverlässig festzustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG), dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) sowie den einschlägigen Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Identitätsprüfung dient der Sicherstellung, dass hinter jedem Konto eine real existierende, volljährige Person mit verifizierten Ausweisdaten steht. Sie bildet zudem die Grundlage für Maßnahmen des Spieler- und Jugendschutzes, für die Einhaltung von Einzahlungslimits sowie für die laufende Überwachung von Transaktionen im Rahmen der Geldwäscheprävention.
Eine Kontoregistrierung, Einzahlung oder Auszahlung ist erst nach erfolgreich abgeschlossener Identitätsprüfung möglich. Unvollständige oder nicht bestandene Prüfungen führen zur Sperrung des Kontozugangs bis zur Klärung.
- Anerkannte Verfahren
Spielbank Chemnitz akzeptiert ausschließlich Identitätsprüfungsverfahren, die den Anforderungen der BaFin und des GwG entsprechen. Folgende Methoden sind grundsätzlich zulässig:
2.1 Video-Identifikation (VideoIdent)
Bei der Video-Identifikation wird die Identität in einem Live-Videochat mit einem geschulten Agenten eines zugelassenen Identitätsdienstleisters geprüft. Der Nutzer zeigt dabei sein gültiges Ausweisdokument in die Kamera. Der Agent prüft die Sicherheitsmerkmale des Dokuments sowie die Übereinstimmung mit der anwesenden Person. Zur Bestätigung wird in der Regel ein TAN-Code per SMS an die hinterlegte Mobilnummer gesendet. Die BaFin erkennt dieses Verfahren als gleichwertig zur persönlichen Identifizierung an.
2.2 Foto-Identifikation
Bei der Foto-Identifikation werden ein Foto oder eine kurze Videoaufnahme des Ausweisdokuments mit einem aktuellen Lichtbild oder einer Liveaufnahme des Nutzers automatisiert abgeglichen. Das Verfahren überprüft die Dokumentenauthentizität sowie die biometrische Übereinstimmung zwischen Dokument und Person.
2.3 Online-Ausweisfunktion (eID)
Inhaber eines deutschen Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion können sich über die eID-Funktion identifizieren. Dazu wird der Chip des Personalausweises per NFC über ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät ausgelesen. Der Nutzer bestätigt den Vorgang mit seiner sechsstelligen PIN. Die verschlüsselten Ausweisdaten werden ausschließlich an autorisierte Stellen übermittelt.
2.4 POSTIDENT-Verfahren
Das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post steht als weiterer Identifikationsweg zur Verfügung. Nutzer können sich entweder in einer Postfiliale persönlich ausweisen oder das POSTIDENT-Videochat-Verfahren nutzen. Bei der Filialidentifikation legt der Nutzer einen ausgedruckten POSTIDENT-Coupon zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument vor. Die Mitarbeitenden der Postfiliale prüfen die Identität und übermitteln die Daten digital an den Vertragspartner.
- Erforderliche Dokumente
Für alle Verfahren sind ausschließlich amtliche Lichtbildausweise zulässig. Akzeptiert werden:
- Gültiger Personalausweis (Scheckkartenformat)
- Gültiger Reisepass
- Elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (nur für eID-Verfahren)
Abgelaufene Dokumente werden nicht akzeptiert. Kopien, Scans oder Fotos von Ausweisen ohne begleitendes Identifikationsverfahren sind nicht ausreichend.
- Technische Voraussetzungen
Je nach gewähltem Verfahren gelten folgende technische Mindestanforderungen:
Verfahren - Technische Voraussetzungen
VideoIdent - Smartphone oder Tablet mit Frontkamera, stabile Internetverbindung, Mobiltelefon für SMS-Empfang, installierte App des Identitätsdienstleisters
Foto-Identifikation - Gerät mit Kamera, stabile Internetverbindung
eID - Smartphone mit NFC-Funktion oder externer Kartenleser, AusweisApp, aktivierte Online-Ausweisfunktion, bekannte eID-PIN
POSTIDENT Filiale - Ausgedruckter POSTIDENT-Coupon, gültiges Ausweisdokument, Zugang zu einer Postfiliale
POSTIDENT Video - Smartphone oder Computer mit Kamera, stabile Internetverbindung
Für VideoIdent-Sitzungen ist ein ruhiger, gut beleuchteter Ort zweckmäßig. Persönliche Gegenstände im Hintergrund sollten vermieden werden. Servicezeiten für videobasierte Verfahren können je nach Dienstleister variieren; typische Verfügbarkeiten liegen werktags zwischen 8:00 und 22:30 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 10:00 und 22:00 Uhr.
- Ablauf der Prüfung
Nach der Registrierung wird der Nutzer aufgefordert, ein Identifikationsverfahren zu durchlaufen. Spielbank Chemnitz leitet dabei auf die gesicherte Seite eines zugelassenen, unabhängigen Identitätsdienstleisters weiter. Die Prüfung erfolgt dort und nicht direkt auf der Plattform. Nach erfolgreichem Abschluss wird das Konto für die Nutzung freigegeben.
Datenbankgestützte elektronische Prüfungen liefern in der Regel innerhalb weniger Sekunden ein Ergebnis. VideoIdent-Sitzungen dauern durchschnittlich etwa zwei Minuten. KI-gestützte Dokumentenprüfungen sind bei Standardeinreichungen üblicherweise innerhalb von etwa 15 Sekunden abgeschlossen.
- Erweiterte Prüfpflichten
Bei erhöhtem Risiko - etwa bei ungewöhnlich hohen Transaktionsvolumina, auffälligem Spielverhalten oder Unstimmigkeiten in den hinterlegten Daten - ist Spielbank Chemnitz berechtigt und verpflichtet, zusätzliche Identitätsnachweise anzufordern. Dies entspricht den Anforderungen an eine verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence) gemäß GwG. In solchen Fällen kann das Konto bis zur vollständigen Klärung eingeschränkt oder gesperrt werden.
- Datenschutz und Datenverarbeitung
Die im Rahmen der Identitätsprüfung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Die Übermittlung an Identitätsdienstleister erfolgt verschlüsselt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Spielbank Chemnitz enthalten.
- Pflichten des Nutzers
Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, bei der Identitätsprüfung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Die Nutzung fremder Identitätsdaten oder die Vorlage gefälschter Dokumente ist unzulässig und kann zur dauerhaften Sperrung des Kontos sowie zur Meldung an zuständige Behörden führen. Jede Person darf nur ein Konto bei Spielbank Chemnitz führen. Die Identitätsprüfung ist personengebunden und nicht übertragbar.
